Förderverein

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Bildrechte Förderverein Jona-Insel

Förderverein Evangelische Kindertagesstätte Jona-Insel Neu-Ulm e. V.
Fördern, helfen und unterstützen - 
Am 14.02.2019 wurde der Förderverein Jona- Insel gegründet.

Zweck des Fördervereins
Zweck des Fördervereins der Jona-Insel Neu-Ulm ist es, die pädagogische Arbeit der Kindertagesstätte ideell und finanziell zu unterstützen, Projekte und Anschaffungen zu finanzieren, die durch den regulären Etat der Kindertagesstätte nicht gedeckt sind, z.B. Theater- und Museumsbesuche, Buchanschaffungen, Spielsachen oder sonstige Ausstattungen.
Das Team des Kindergartens, der Förderverein und der Elternbeirat arbeiten dabei Hand in Hand für das Wohl unserer Kinder.
Wir bieten eine Plattform für aktuelle und ehemalige Eltern, Großeltern, Erzieher und weitere Interessierte der Kita Jona-Insel sich auszutauschen und die Kita auf verschiedene Art und Weise zu unterstützen.

Wir brauchen Sie!
Als Förderverein sind wir besonders auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen.
Wir wünschen uns, dass Eltern, Großeltern, Onkeln und Tanten, Paten und alle anderen, denen unsere Kinder am H
erzen liegen, Mitglied im Förderverein Jona-Insel werden, damit wir die Jona-Insel bei ihrem pädagogischen Auftrag bestmöglich unterstützen können.
Ihre Beiträge und Spenden fördern neue Projekte und neues Material, die über die Grundausstattung der Jona-Insel hinausreichen. Damit soll die Entwicklung und Kreativität der Kinder noch besser gefördert werden.

Mitglieder
Mitglieder des Fördervereins Jona-Insel können Eltern oder Großeltern, interessierte Mitbürger und die Erzieher/innen selbst werden. Der Jahresbeitrag beträgt 15 Euro und kann freiwillig aufgestockt werden.

Als gemeinnützig anerkannter Förderverein sind wir berechtigt, steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und hierüber Spendenbescheinigungen auszustellen. Sie können somit nicht nur Ihre Spenden, sondern auch Ihre Mitgliedsbeiträge (egal in welcher Höhe) steuerlich geltend machen. Mit Ihrem Beitrag an den Förderverein Jona-Insel können Sie nicht nur Steuern sparen, sondern haben auch indirekt die Möglichkeit zu entscheiden, für welchen Zweck Ihre Steuern eingesetzt werden.
Bei Mitgliedsbeiträgen sowie auch bei Geldspenden bis 200 € genügt der Kontoauszug zur steuerlichen Geltendmachung. Ansonsten erhalten Sie bei Bedarf eine Spendenquittung vom Förderverein.

Der Vorstand sowie alle Helfer arbeiten ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung, so dass Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen zu 100% dem Kindergarten zugutekommen.

Werden Sie Mitglied im Förderverein Jona-Insel! 

Mitgliedsantrag 

Wenn Sie uns mit Spenden unterstützen wollen, finden Sie hier das
Spendenformular 

Für Anmeldungen, Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Förderverein Evangelische Kindertagesstätte Jona-Insel Neu-Ulm
Vorstand:
Eduard Knaub (Vorsitzender)
Olena Vorontsova
Yvonne Rampf

Geschäftsadresse:
Lincolnstr. 1, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 0172-9096015

Bankverbindung :
IBAN: DE57 7305 0000 0441 7184 75
BIC: BYLADEM1NUL

Vereinsregister: VR 200948
Registergericht Memmingen
Steuernummer: DE 151 / 108 / 32491


Auszug aus unserer Satzung

§ 2 Zweck

1. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Bildungsarbeit in der evangelischen Kindertagesstätte „Jona-Insel “.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
die Durchführung von Projekten in der Krippe und im Kindergarten, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen und dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan entsprechen,
die Finanzierung besonderer Einrichtungsgegenstände und Spielgeräte,
die Anschaffung von besonderen - über die Grundausstattung hinausgehenden - didaktischen Spielmaterialien und
die Bezuschussung von Baumaßnahmen
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Der Verein wird als Förderverein tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke verwendet.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Die erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse, sowie durch die Durchführung und Organisation von Festen im Umfeld der Kindertagesstätte.

§3 Begründung der Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereines zu fördern.

§ 5 Mitgliedsbeitrag
1. Die Mitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag. Für das Eintrittsjahr ist der Beitrag voll zu entrichten.
2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens 15,00 Euro. Der Mindestbeitrag kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit höher festgelegt werden.
3. Eine freiwillige Aufstockung des Beitrages durch Spenden liegt im Interesse des Vereins und wird begrüßt.

Die komplette Satzung können Sie hier herunterladen: Satzung