Elternbeirat

Wahlen und Kontakt

Wie in unserer Konzeption beschrieben, ist der Stellenwert der Elternarbeit sehr hoch, weil wir eine familienergänzende Einrichtung sind.

Immer im Herbst werden neue Elternbeiräte gewählt. Wenn auch Sie sich in diesem Gremium engagieren wollen, teilen Sie dies doch bitte der Kindergartenleitung mit.

Mit unserem Elternbeirat können Sie über die Kindergartenleitung Kontakt aufnehmen.

Ideensammlung
Bildrechte Bauer

Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist wichtig, um das einzelne Kind möglichst umfassend in seiner Entwicklung verstehen und unterstützen zu können. 
Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern ist der intensive Austausch untereinander.
Dies geschieht durch:

  • Elterngespräche
  • Tür- und Angelgespräch
  • Entwicklungsgespräche
  • Elternbefragung
  • Elternbriefe und Informationspinnwand
  • Elternabend/Elternnachmittag
  • Aktive Elternmithilfe / Elternmitarbeit

Ein wichtiger Stützpfeiler unserer Arbeit ist der Elternbeirat, der zu Beginn des Kindergartenjahres gewählt wird.

Aufgaben

Die Aufgaben des Elternbeirates sind gesetzlich wie folgt definiert:
Art. 14*  

(3) Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten.
Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.

(4) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

(5) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.

(6) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.

(7) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben

* Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG)